Beiträgebeitraege1

Die Verbandsmitglieder (Grundstückseigentümer) haben Verbandsbeiträge entsprechend dem Flächenmaßstab zu leisten. Diese sind zur Erfüllung seiner Aufgaben unter Berücksichtigung einer ordentlichen Haushaltsführung jährlich zu heben.
In seiner Verbandsausschusssitzung hat der Ausschuss auf Vorschlag des Vorstandes am 18.02.2014 eine Änderung der Verbandsbeiträge entsprechend beschlossen.
Für die überwiegenden Flächen der Gemarkung Damme und der Gemarkung Schwege muss die VWA einen Beitrag von 14,00 € /ha (UHV Nr. 70) und für das sonstige Verbandsgebiet (UHV 71) ebenfalls einen Beitrag von 15,00 € /ha heben. Für Flächen, die versiegelt sind, wird ein Erschwernisbeitrag gehoben. (Siehe Anhang zur Satzung der VWA bzw. NWG)

 

 

 

Achtung!beitraege2

Die Kennungen geben den Grad der Versiegelung an und lösen einen zusätzlichen Beitrag des  1-fachen, 2,5-fachen oder 4-fachen UHV-Beitrages aus. Sollten Sie mit der Kennung des Versiegelungsgrades nicht einverstanden sein, die Sie auch auf dem Liegenschaftsauszug des Grundstückes finden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Katasteramt. Die Vechtaer Wasseracht ist nicht berechtigt, diese abzuändern. 
Um auch die Aufgaben des Wasser- und Bodenverbandes “Vechtaer Wasseracht”  erfüllen zu können, hat der Verbandsausschuss einen Beitrag von derzeit 5,50 € /ha festgesetzt.
Einen Mindestbeitrag haben alle Grundstückseigentümer zu bezahlen, deren Fläche kleiner als 1 ha ist und die Beitragssumme einschließlich Erschwernisbeitrag nicht mehr als 15,00 € beträgt.

 

 

Neuigkeiten und Veröffentlichungen

Beitragserhoehung_UHV_71__April_2012

SEPA Lastschrift-Mandat Vechtaer Wasseracht

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